Innenentwicklung

Leitbild zur Innenentwicklung

Der Gemeinderat Meinheim hat daran gearbeitet, ein Leitbild für die Innenentwicklung von Meinheim und seiner Ortsteile zu formulieren. In der Sitzung vom 14. April 2015 wurde es verabschiedet. An diesem Leitbild will die Gemeinde ihr Handeln hinsichtlich der Bauentwicklung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ausrichten.

Das Leitbild wurde so formuliert:

"Die Gemeinde Meinheim setzt sich das Ziel, bei der künftigen Ansiedlung den Fokus mehr auf die bereits bestehenden Ortskerne zu setzen und weniger die Ausdehnung der Siedlungsgebiete voranzutreiben. Mit dieser Zielsetzung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in den Orten bereits eine funktionierende Infrastruktur vorhanden ist, was in Siedlungsgebieten mit neuem Aufwand erst zu schaffen ist. Außerdem werden dadurch tendenziell weniger Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und damit der Versiegelung preisgegeben."

Zur Umsetzung dieses Leitbildes wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Ist-Analyse hinsichtlich des (drohenden) Leerstandes von Gebäuden.
2. Beobachtung der vom Leerstand bedrohten Gebäude, um ggf rechtzeitig handeln zu können.
3. Grundsätzliche Bereitschaft zum Erwerb der betroffenen Anwesen.
4. Revitalisierung bestehender Gebäude oder Erstellen von Bauplätzen auf erworbenen Anwesen.
5. Förderung durch einen Zuschuss von 6.000 Euro (zzgl. 1.000 Euro je Kind) für die Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum im Ortskern. Damit gibt es den doppelten Zuschuss gegenüber eines Neubaus in der Siedlung (3.000 Euro).

 

Ist-Analyse zur Innenentwicklung

Um den drohenden Leerständen entgegen zu wirken, hat der Gemeinderat eine Ist-Analyse der Wohnungssituation erstellt.

Es wurde ermittelt, welche Objekte bereits leer stehen, und wo von der Alterstruktur der Bewohner her ein Leerstand drohen kann. An drei Anwesen sind bereits Maßnahmen in Gange, die zu einer neuen Bewohnung führen werden. Darüber hinaus wird von Seiten der Gemeinde ein Augenmerk darauf gerichtet, dass leerstehende Objekte wieder einer Nutzung zugeführt werden, indem Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen wird.

 

Maßnahmen zur Innenentwicklung

Das Anwesen in der Hauptstraße 4 wurde im Januar 2016 durch die Gemeinde erworben, um es mit Abriss- und Neubauverpflichtung weiter zu veräußern.

Das Anwesen Wunibaldstraße 6 wurde durch die Gemeinde erworben, geteilt und weiterveräußert. Das alte Wohnhaus wird derzeit generalsaniert und im ehemaligen Gartenbereich fand eine kleine Betriebs- und Lagerhalle Ihren Platz.

Ganz besonders erfreut ist man darüber, dass mit 2. Bürgermeister Harald Heinzelmann ein privater Investor ein Anwesen im Schellenbuck erworben und schon die Restaurierung der Scheune umgesetzt hat (Foto). Das Wohnhaus folgt.

Beispielbild einer renovierten Scheune